In vielen Handwerksbetrieben unterschiedlichster Branchen und Gewerke fallen elektrotechnische Tätigkeiten an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) dürfen jedoch Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmitteln ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Dieser Lehrgang ist konzipiert für Fachkräfte die trotz fehlendem Abschluss in einem Elektroberuf künftig betriebsspezifisch festgelegte Tätigkeiten als Elektrofachkraft selbstständig durchführen sollen. In diesem Lehrgang erwerben sie die dafür notwendigen theoretischen und praktischen Qualifikationen der Elektrotechnik. So sind in einem Betrieb nicht mehr zwei Fachleute erforderlich, ein Schreiner etwa, der eine Küche einbaut und ein Elektriker, der den Herd anschließt. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.
In vielen Handwerksbetrieben unterschiedlichster Branchen und Gewerke fallen elektrotechnische Tätigkeiten an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) dürfen jedoch Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmitteln ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden.
Dieser Lehrgang ist konzipiert für Fachkräfte die trotz fehlendem Abschluss in einem Elektroberuf künftig betriebsspezifisch festgelegte Tätigkeiten als Elektrofachkraft selbstständig durchführen sollen. In diesem Lehrgang erwerben sie die dafür notwendigen theoretischen und praktischen Qualifikationen der Elektrotechnik. So sind in einem Betrieb nicht mehr zwei Fachleute erforderlich, ein Schreiner etwa, der eine Küche einbaut und ein Elektriker, der den Herd anschließt. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.